Eigentum macht eigentlich Freude, doch es kann sich auch Unmut breitmachen. Wer eine Eigentumswohnung beispielsweise kauft, zu der ein Stellplatz gehört, auf dem ständig fremde Fahrzeuge parken, dann kann das mehr als Ärger heraufbeschwören. Einen Zaun bauen, den Parkplatz absperren – das ist nicht erlaubt, denn Parkplatz gilt als Gemeinschaftseigentum.
Im Grundsatz wird vom Gesetzgeber geregelt, wem was in einer Anlage mit Eigentumswohnungen gehört. Das, was vom Staat nicht berücksichtigt wurde, das wird vom Bauherrn in der Teilungserklärung bestimmt. Diese sollte jeder Käufer kennen. Denn in ihr wird beschrieben, wie sich die Immobilie aufteilt – in die Eigentumswohnungen und das gemeinschaftliche Eigentum. Genau darin lauern immer wieder Konfliktpotenziale, eben wie das Beispiel mit dem Parkplatz
Die Teilungserklärung
In dieser wird geregelt, was zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehört und wem ein Sondernutzungsrecht an den Teilen des Allgemeineigentums zusteht. Zudem wird auch die Höhe der Miteigentumsanteile in der Teilungserklärung festgelegt.