Seit dem 01. November 2015 ist ein neues Meldegesetz rechtens. Gemäß diesen Vorschriften ist jeder Mieter bei einem Neueinzug, egal ob er umzieht oder zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht, verpflichtet, dem zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen eine Einzugsbestätigung vorzuweisen.
Wird das Erstellen dieser Bestätigung versäumt oder gar nicht vorgenommen, droht dem Vermieter ein Bußgeld bis zu € 1.000. Wohnungsmietgesellschaften können diese Aufgabe an eine entsprechende Verwaltungsfirma abtreten. Doch selbiges gilt für den Mieter. Hat er die Bestätigung rechtzeitig erhalten, ist es seine Aufgabe, diese auch innerhalb der Frist beim Amt vorzulegen. Andernfalls ist er es, der mit dem Bußgeld belegt werden kann. Zudem ist eine An- oder Abmeldung nur noch zusammen mit der Abgabe dieser Bestätigung möglich.